Der Ausbau der Straße Hohenrhein beschäftigt die Gremien der Stadt und vor allem die Anwohner seit geraumer Zeit.
Da aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes der Landesgesetzgeber die Erhebung einmaliger Beiträge zugunsten eines Systems wiederkehrender Beiträge aufgegeben hat, wollten die Lahnsteiner Christdemokraten zum einen vor Ort informieren vor allem aber zuhören und erfahren, was die Anwohner bewegt.
Fraktionsvorsitzender Johannes Lauer moderierte das Treffen vor Ort und hatte sich gut vorbereitet. Nach der bisherigen Rechtslage konnte die Gemeinde für die Herstellung und den Ausbau von Straßen einmalige Beiträge erheben. Dies galt für den Bereich, in dem die Erneuerung oder der Ausbau durchgeführt wurde. Die Altregelung galt bis 2020, Ausnahmen sind nur noch bis 31.12.2023 möglich. Bei der Neufassung des Gesetzes - Umstellung auf wiederkehrende Beiträge - werden nun abgegrenzte räumlich zusammenhängende Gebiete gebildet. Im Fall des Ausbaus Hohenrhein wird es also darauf ankommen, wann mit der Maßnahme begonnen wird (bis spätestens Ende 2023) und ob noch nach altem oder neuem Recht abgerechnet wird. Eine Abrechnung nach einem Baubeginn nach dem 31.12.2023 kann nur noch nach neuem Recht durchgeführt werden.
Würde nach altem Recht noch abgerechnet, müssten die Kosten auf 85 Anlieger umgerechnet werden, nach neuem Recht sind es 360 Anlieger, die sich die Kosten „teilen“. Allerdings muss man wissen, dass nach neuem Recht der Gemeindeanteil auf 25 % begrenzt ist und die Kostenermittlung nach Abschluss der Maßnahme durchgeführt wird. Nach altem Recht hat der Stadtrat die Möglichkeit, den Gemeindeanteil zugunsten der betroffenen Bürger anzupassen. Hier wäre dann von einem Stadtanteil von ca. 65 % auszugehen.
Die Anwohner hatten eine Menge an Fragen, die sie zum Teil schon in der Ratssitzung stellten, die sich noch in der letzten Legislaturperiode damit beschäftigte (Mai 2018).
So bat man darum beim Ausbau darauf zu achten, dass der Kanal bereits vor 70 Jahren gebaut wurde und entsprechend heute größer dimensioniert sein müsse. Schließlich leben heute rund 3.000 Menschen in dem Gebiet. In der jüngsten Vergangenheit haben Starkregenereignisse zu Überflutungen von Kellern geführt, wie die Anwohner berichteten. Insofern besteht jetzt schon eine Furcht davor, dass beim Bau der für die Bauarbeiten nötigen Umgehung bei Regen Schlammmassen zu befürchten sind.
Wo parken denn die Anwohner während der Bauphase, warum wird nicht jeder Anlieger an den Kosten beteiligt (Campingplatz), wie sollen Anlieger mit ihren KFZ gefahrlos vom Grundstück gelangen, wenn der Gehweg zum Teil entfällt, warum wird ein Wendehammer geplant, bei dem das Wenden aufgrund der zu geringen Größe gar nicht ohne weiteres möglich ist, kommen Rettungsfahrzeuge überhaupt da durch, birgt die geplante Verengung der Straße nicht zusätzliche Gefahren, wenn auch noch Leitplanken entfernt werden sollen, wann werden Maßnahmen getroffen, damit die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten wird und warum können Anlieferungen nicht erst ab 06:00 Uhr morgens – statt wie aktuell üblich ab 05:00 Uhr durchgeführt werden?
Die Mitglieder der CDU-Stadtratsfraktion, die - neben ihrem Vorsitzenden Johannes Lauer -mit den beiden Stellvertretern Michael Güls und Günter Groß sowie CDU-Stadtverbandsvorsitzendem Andreas Korn, den Fraktionsmitgliedern Klemens Breitenbach und Sabine Steffens sowie Bauausschussmitglied Karl-Josef Peil vor Ort waren, versprachen, die Fragen an die zuständige Stelle in der Verwaltung weiterzuleiten und beim Thema „Ausbau Hohenrhein“ weiter am Ball zu bleiben. Auch eine weitere Veranstaltung vor Ort wird eingeplant.